Heilpraktikerin für Psychotherapie

Ich rechne nach Gebührenordnung für Heilpraktiker ab.
§ 10 Rechtsprechung zum Ausfallhonorar für Bestellpraxen.
Heilpraktiker arbeiten in Praxen nach Terminvereinbarungen.

Bei solchen Bestellpraxen gewährt die Rechtsprechung dem Heilpraktiker/ Arzt/ Psychotherapeuten bei Nichterscheinen des Klienten bzw. bei Absagen (mind. 48 Stunden vorher) ein Ausfallhonorar.

Dabei ist die Ausfallursache unerheblich.

Dies gilt auch für telefonische Ersttermine.

Das Ausfallhonorar kann bis zum vereinbarten bzw. anberaumten Sitzungshonorar anfallen.

Schnuppertage, “die wilde Kost”-Anwendungsprogramme, individuelle Wildkräuter-Rohkost-Events, Übernachtungen:

Die Anmeldung wird mit telefonischer, oder schriftlicher (per E-Mail) Anmeldung verbindlich.
Zahlungsweise Vorkasse per Überweisung, oder bar vor Ort.

Rücktritt/Stornierung:

Bei Stornierung bis 6 Wochen vor Kursbeginn fallen keine Stornogebühren an.
Vorauszahlungen werden voll erstattet.
Bei Stornierung bis 2 Wochen vor Kursbeginn sind 80% der Kursgebühr zu zahlen.
In allen anderen Fällen ist die volle Kursgebühr zu bezahlen.

Ein Rücktritt bzw. eine Stornierung muß schriftlich/per E-Mail erfolgen. Sollte ein Kurs der Referentin ausfallen, aufgrund von Krankheit, oder von der Veranstalterin weniger zu vertretenen Ausfällen wegen höherer Gewalt, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Kurses.

Es besteht dann kein Anspruch auf Ersatz an die Veranstalterin von entstehenden, oder entstandenen Unkosten wie Reise- und Übernachtungskosten oder Arbeitsausfall. Bezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet.